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Komfort kostet!

Frau Dr. M. hat Mitte Mai 2014 über das Unternehmen "Premiumreisen GmbH" eine Reise nach Casablanca für zwei Personen zum Preis vom ca. € 900,- gebucht. Laut Angaben der Konsumentin, konnte ihre Begleitperson, Frau G., die Reise aus gesundheitlichen Gründen nicht antreten, hat jedoch die Reise nicht storniert. Frau Dr. M. hat das Doppelzimmer alleine bezogen, da dieses als solches bezahlt wurde. Die Konsumentin hat weder eine Umbuchung aus eine Einzelbelegung verlangt noch gewünscht. Nach der Rückkehr der Konsumentin von der Reise, hat das Unternehmen ohne ihre Zustimmung die Buchung rückwirkend storniert und rückwirkend eine Buchung, ohne Einverständnis der Konsumentin, getätigt und ihr ein Einzelzimmerzuschlag in Rechnung gestellt. Die Frau Dr. M. konnte die Zahlungsforderung nicht nachvollziehen, da aus ihrer Sicht kein schuldhaftes Verhalten gesetzt wurde. Das Doppelzimmer wurde durch die Konsumentin und Frau G. bezahlt, weshalb sie den Einzelzimmerzuschlag nicht nachvollziehen konnte, sie war vielmehr der Meinung, dass das Hotel auf diese Weise sogar profitiert hat. Daher wandte sich Frau Dr. M. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte die Angelegenheit positiv geklärt werden. Die Forderung in Höhe von ca. € 131,- wurde ausgebucht und Frau Dr. M. hat die schriftliche Bestätigung dafür erhalten.