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Wegen Sterik mein Flug verloren?

Ende Februar 2015 hat Frau B. einen Hin- und Rückflug zur CEBIT nach Hannover gebucht, welche durch das Unternehmen Germanwings GmbH durchgeführt wurden. Laut Angaben der Konsumentin ist sie um 16:15 Uhr, daher rechtzeitig für ihren Rückflug, der für 17:55 Uhr vorgesehen war, am Flughafen von Hannover angekommen. Aufgrund eines Streiks des Sicherheitspersonals und der dadurch verzögerten Sicherheitskontrolle hat sie ihren Flug verpasst und sie sah sich gezwungen einen anderen Flug in Anspruch zu nehmen. Für den anderen Flug hat Frau B. einen Betrag in Höhe von ca. € 400,- bezahlt. Da die Konsumentin der Meinung war, dass das Unternehmen den Streik nicht ausreichend berücksichtigt und sie deswegen ihren Flug verpasst habe, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau B. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Germanwings GmbH ließ mitteilen, dass eine Erstattung der alternativen Ersatzbeförderung zurückgewiesen wird, da mithin ein Verschulden des Unternehmens nicht besteht. Seitens der Germanwings GmbH sei alles versucht worden, um die Streikauswirkungen auf ein Mindestmaß zu reduzieren und alle Betroffenen bestmöglich zu unterrichten. So hätte das Unternehmen beispielsweise auf der Homepage über die Situation informiert. Die Germanwings GmbH ließ abschließend mitteilen, dass der Frau B. ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht oder Präjudiz der Flugpreis der eigentlichen Buchung zurück erstattet wird. Mit diesem Angebot zeigte sich Frau B. einverstanden und gab dem Unternehmen ihre Kontodaten bekannt. Nun trotz der Zusage der Erstattung des Betrages, konnte Frau B. keinen Geldeingang bestätigen. Nach mehrmaligen urgieren hat die Konsumentin seitens des Unternehmens einen Betrag in Höhe von ca. € 60,- überwiesen bekommen. Frau B. hat sich einen Betrag in Höhe von ca. € 500,- erwartet, was aber nicht der Fall war.