Flugstorno mit Nachwirkungen
Im März 2019 buchte Herr D. beim Reisebüro ein Flugticket, das aufgrund einer Flugverspätung kurzfristig benötigt wurde. Schon beim Abflug in Wien gab es Unklarheiten, die aber noch vor Ort geklärt werden konnten. Am 15.03.2019 hätte der Rückflug aus Indien stattfinden sollen, dieser wurde aber auf 20.03.2019 verschoben. Für diesen Flug musste Herr D. eine Wartezeit von 7 Stunden in Kauf nehmen. Die strapaziöse Fahrt in das Heimatdorf und zurück zum Flughafen kostete Zeit, Nerven und Geld. Schlussendlich wurde Herr D. vor Ort noch krank und wurde in ein Spital eingeliefert. In Wien zurück kam Herr D. zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz mehrerer Kontaktaufnahmen zeigte die Fluglinie Air India keine Reaktion und es konnte bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme erhalten werden. Herr D. blieb vorerst auf seinem außerordentlichen Aufwand von knapp € 900,- sitzen.