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Fluglinie beschädigt Gepäckstück und wollte dafür nicht haften

Frau Mag. S. hatte nach Ankunft in Wien festgestellt, dass ihr Koffer beschädigt angekommen ist. Die Mitarbeiter der Fluglinie Austrian Airlines AG versuchten bereits am Flughafen die Konsumentin davon zu überzeugen, dass der Schaden nicht ersetzt werde. Frau Mag. S. blieb hartnäckig und dokumentierte den Ablauf sehr genau. Da die Fluglinie den Ersatz ablehnte kam Frau Mag. S. zum Konsumentenschutz Verband Österreich mit der Bitte um Vermittlung. In einer Stellungnahme teilte die Fluglinie Austrian Airlines AG mit, dass sie mit der Entscheidung des Flughafenpersonals nicht einverstanden sei, zumal es sich nicht nur um eine geringfügige Beschädigung handle. Frau Mag. S. teilte mit, dass eine Auflistung was als "geringfügige" Beschädigung gilt, am Besten in den AGB der Fluglinie anzuführen sei, um allfällige Diskussionen zu verhindern. Die Austrian Airlines listete in einer Antwort an Frau Mag. S. die "geringfügigen Schäden" auf und erklärte sich kulanter Weise bereit, den Schaden zu bezahlen.