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Verpatzter Urlaub durch verweigerte Einreise

Frau F. und ihr Mann buchten für September 2017 eine Reise nach Ägypten. Dafür suchten sie ein Büro des Reiseveranstalters L'TUR in Wien auf. Im Zuge der Buchung erkundigten sich die Konsumenten auch nach den Einreise- und Visabestimmungen für bosnische bzw. serbische Staatsangehörige. Nachdem der Reiseberater mit der zuständigen Grenzbehörde Rücksprache gehalten hatte, informierte er Frau F. und ihren Mann über die Möglichkeit der Visaaustellung am Ankunftsflughafen. Sicherheitshalber fragte das Paar auch noch bei der ägyptischen Botschaft in Wien nach, wo ihnen die gleiche Auskunft erteilt wurde. Da sich die Konsumenten nun darauf verließen war der Schock groß, als ihnen bei der Einreise am Flughafen die Einreise nach Ägypten wegen fehlendem Visum verweigert wurde. Da der Reiseveranstalter L'TUR nicht erreichbar war, konnte der Rückflug nach Wien auch nicht umgebucht werden, weshalb Frau F. und ihr Mann gezwungen waren, Tickets um € 400,- für den einzig verfügbaren Flug nach Frankfurt zu buchen. Ebenso musste von den Konsumenten die Reise von Frankfurt nach Wien selbstständig organisiert werden, was mit Kosten von € 160,- verbunden war. Da Frau F. mit dem Unternehmen auf keinen grünen Zweig kommen konnte und sich auch keiner Schuld bewusst war, wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau F. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. L'TUR erklärte nach Prüfung des Falles, kein Verfehlen des Mitarbeiters bei der Beratung feststellen zu können, insbesondere da die Konsumenten die selbe Auskunft bezüglich der Einreisebestimmungen auch von der zuständigen ägyptischen Botschaft erhalten hatten. Die tatsächlichen Gründe für die verweigerte Einreise seien aus den vorliegenden Unterlagen nicht vollständig nachzuvollziehen. Aus diesen Gründen lehne das Unternehmen eine Rückerstattung des Reisepreises ab.