Rückflug wegen Flugänderung versäumt
Frau P. hat bei dem Reiseunternehmen Opodo Ltd Deutschland Flüge (Jamaika - Deutschland - Österreich) für zwei Personen gebucht, wobei der Heimflug aus dem Urlaub aufgrund einer Flugänderung versäumt wurde. Laut Angaben der Konsumentin wurde der Rückflug vorverlegt, wobei sie eine Information über die Änderung erst nach ihrer Rückkehr von der Reise auf ihrem PC einsehen konnte. Entsetzt von der Vorgehensweise des Unternehmens und den entstandenen Unannehmlichkeiten, hat die Konsumentin mehrmals versucht Kontakt mit Opodo Ltd Deutschland aufzunehmen und die Rückerstattung der Flugticketkosten zu verlangen, jedoch ohne Erfolg. Hilfesuchend hat sich Frau P. Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau P. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Reiseunternehmen Opodo Ltd Deutschland bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.