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Überflug der USA verweigert

Herr K. hatte für sich und seine Freundin einen Flug für ihre 7-monatige Mittel- und Südamerikareise bei der Fluglinie Eurowings GmbH gebucht. Im Vorfeld hatte sich Herr K. sehr genau über alle Formalerfordernisse erkundigt und alle Dokumente waren in Ordnung. Doch beim Versuch den Flug am Flughafen Wien anzutreten gab es ein Problem beim Security-Check. Der Supervisor telefonierte auf einem Telefon mit einer amerikanischen Behörde und auf einer anderen Leitung mit der Fluglinie. Herrn K. wurde mitgeteilt, er dürfe nicht über den US-amerikanischen Luftraum fliegen. Es folgten Telefonate mit der Grenzpolizei, die ihm die Ordnungsmäßigkeit seiner Dokumente bestätigte. Nach Recherchen im Internet stellte Herr K. fest, dass er offensichtlich auf einer "US-No-fly-Liste" gelandet sei sowie das Fluglinien Zugang zu dieser haben, um die Passagiere überprüfen zu können. Ihm war allerdings nicht klar, warum er auf solch einer Liste geführt werde, zumal er sich noch nie etwas zu Schulden habe kommen lassen sowie wieso ihm unter diesen Umständen seitens Eurowings GmbH die konkrete Flugbuchung überhaupt gestattet wurde. Herr K. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich um die hohen Kosten für seine verhinderte Reise erstattet zu bekommen. Trotz mehrfacher Urgenzen konnte die Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich bis Redaktionsschluss keine Stellungnahme der Fluglinie Eurowings GmbH bekommen. Herr K. blieb leider bislang auf seinem Verlust von knapp € 3.000 sitzen.