Frau Y. bestellte Anfang Oktober 2017 im Online-Shop von Saturn zwei Markenkaffeemaschinen zum Stückpreis von je € 111,-.
Herr P. erwarb im März 2017 eine Geschirrspülmaschine der Marke Gorenje. Im Oktober 2017 kam es mit dem Gerät zu Problemen, die der Konsument auf einen Produktionsfehler zurückführte.
Herr F. hatte bei der Firma HSG Heizung-Sanitär & Gebrechendienst GesmbH angefragt, wie viel die Fehlerdiagnose seiner Lüftungsanlage kosten würde.
Frau K. bestellte Anfang Oktober 2018 bei der Firma MediaShop Holding GmbH ein Laufband. Dieses sei auch schnell geliefert worden, hielt allerdings nur rund ein Monat. Mitte November schickte Frau K.
Am 12.04.2014 kaufte Herr Dr. F. bei der Firma Bauhaus Depot GmbH eine Wasserpumpe mit einer 5-jährigen Garantie.
Herr S. leistete sich im Sommer 2018 einen preislich im höheren Segment angesiedelten Side-by-Side Kühlschrank der Marke SMEG.
Im Mai 2019 kaufte Herr M. eine Spielkonsole der Marke Nintendo Switch bei der Firma GameStop Österreich GmbH. Während der Ferien wurde die Konsole mangels Anwesenheit der Kinder kaum benutzt.
Herr H. kaufte Ende November 2019 für sich und seinen Sohn jeweils eine Drohne eines bekannten Herstellers bei der Firma Media Markt GmbH Vösendorf.
Anfang Dezember 2019 kaufte Frau S. einen Kühlschrank im Wert von rund € 1.350,- zuzüglich einer Premiumzustellung im Wert von € 89,- bei der Firma Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH in der SCS.
Gegenüber Frau R. wurde seitens der Digital Works GmbH eine Forderung bezüglich einer einmaligen Adressensuche in Höhe von € 500,- geltend gemacht.