Kostenvoranschlag konstenpflichtig?
Herr F. hatte bei der Firma HSG Heizung-Sanitär & Gebrechendienst GesmbH angefragt, wie viel die Fehlerdiagnose seiner Lüftungsanlage kosten würde. Am Telefon wurde ihm mitgeteilt, dass der KV kostenlos sei. Durchgeführt wurden Leitungsmessungen und auf telefonische Nachfrage schlussendlich der Austausch des Lüfters angeboten. Da Herrn F. die Reparatur zu teuer erschien, beauftragte er ein anderes Unternehmen mit der Instandsetzung. In der Folge wurde Herr F. mit einer Rechnung für die Fehlersuche konfrontiert. Er wandte sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. In ihrer Stellungnahme teilte die Firma HSG Heizung-Sanitär & Gebrechendienst GesmbH mit, dass der Kostenvoranschlag dann kostenlos sei, wenn der Kunde auch tatsächlich einen Auftrag erteile. Die Arbeitszeit für die Fehlersuche habe der Kunde am Arbeitsschein unterschrieben. In Kulanz biete man an, einen Nachlass in der Höhe von ca. € 50,- zu gewähren. Herr F. gab sich damit nicht zufrieden und das Unternehmen HSG Heizung-Sanitär & Gebrechendienst GesmbH teilte in einer weiteren Stellungnahme mit, dass es eine andere Firma natürlich leicht habe die Reparatur günstiger anzubieten, wenn die Fehlersuche bereits durch ein anderes Unternehmen erledigt worden sei. Da man sich mit dieser Angelegenheit jedoch nicht weiter beschäftigen wolle, verzichte man auf die Eintreibung der offenen Summe.