Mitte April 2017 hat Frau G. mit der Firma Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH ein Vertrag über den Kauf eines Herdes der Marke Siemens mit Einbau und Montage zum Preis von ca. € 720,- abgeschlossen.
Im Jahr 2015 kaufte Frau M. ein Laptop der Marke Toshiba, welches auch nach der dritten Reparatur nicht ordnungsgemäß funktioniert hat.
Herr L. habe Mitte Juni 2018 eine Multi-Splitklima (2 Innengeräte und 1 Außengerät) vom Unternehmen NeXt - Wärmepumpen und Klimasysteme e.U. bestellt.
Anfang Dezember 2014 habe Herr Dr.
Der Sohn von Herrn Dr. L. wollte seinem Vater Freude machen und hat ihm eine Aufschnittmaschine der Marke Berkel 200 geschenkt. Herr Dr. L.
Im Juli 2018 bestellte Frau M. bei der Firma AMAZON im Internet ein Haarentfernungsgerät. Als Zahlmittel wurde eine Kreditkarte hinterlegt und der Kaufpreis auch dieser angelastet.
Frau R. hat im Zuge von Haustürgeschäften von der Firma Lux Österreich GmbH drei Luftreiniger und einen Staubsauger gekauft.
Ende April 2020 hatte Herr M. seinen e-Scooter zum Media Markt in 1130 Wien gebracht, da er "kein Gas mehr annahm". Nach rund eineinhalb Monaten ohne Rückmeldung informierte sich Herr M.
Ende Juni 2017 kaufte Herr K. einen Fernseher der Marke LG mit einem OLED-Display um rund € 2.100,-. Im Juni 2020 tauchten auf einmal horizontale Streifen im Bild auf. Herr K.
Mitte Juni 2020 bestellte Frau S. bei der Firma Universal Versand GmbH einen PC im Wert von € 800,-. Zugesichert wurde eine Lieferdauer von 5-6 Werktagen.