Verwirrung über Rechnungsbetrag
Da sowohl ihr Gasherd, als auch der Geschirrspüler der Marke Miele Probleme bereiteten, rief Frau C. im Sommer 2017 den Miele Kundenservice und bat um Reparatur der beiden Geräte. Beim ersten Einsatz konnte das Problem mit dem Gasherd behoben werden, der Geschirrspüler verweigerte jedoch den Dienst. Erneut rief Frau C. den Kundenservice an, dieser kam und teilte der Konsumentin nach nochmaliger Inspektion des Gerätes mit, dass das Problem durch falsch nachgefülltes Spülmittel verursacht worden sei. Weiters wurde ein Kostenvoranschlag von beinahe € 200,- erstellt. Nach Ausführung der Reparatur erhielt Frau C. allerdings eine Rechnung über den Betrag von € 300,-.
Da ihr dieses Vorgehen unverständlich war, wandte sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Nach Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte für Frau C. eine Lösung des Problems gefunden werden. Das Unternehmen erklärte auf Nachfrage, die Rechnung über € 300,- sei deshalb in dieser Höhe ausgestellt worden, da man Frau C. den Betrag der ersten, fehlgeschlagenen, Reparatur rücküberwiesen statt gutgeschrieben hätte. Im Sinne der Firmenphilosophie von Miele sei man jedoch bereit, dem Wunsch der Kundin stattzugeben und die Reparatur für die ursprünglich, mit Gutschrift veranschlagten, etwa € 200,- durchzuführen.