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Spielkonsole gab Anlass zu Reklamation

Im Mai 2019 kaufte Herr M. eine Spielkonsole der Marke Nintendo Switch bei der Firma GameStop Österreich GmbH. Während der Ferien wurde die Konsole mangels Anwesenheit der Kinder kaum benutzt. Anfang Oktober entwickelte die Spielkonsole ein Eigenleben und schaltete sich immer während des Spielens ab. Nach einigen fruchtlosen Versuchen dem Problem auf den Grund zu gehen, ging Herr M. Mitte Oktober zur Firma GameStop Österreich GmbH. Einen Monat später erhielt Herr M. die Mitteilung, es gebe keine Garantie mehr auf das Gerät, da er es angeblich selbst geöffnet habe. Das Gerät werde nur repariert, wenn er die Reparatur selbst bezahle. Herr M. bat den Konsumentenschutz Verband Österreich um Vermittlung. In ihrer Stellungnahme beharrte die Firma GameStop Österreich GmbH darauf, dass das Garantiesiegel beschädigt worden sei und die Garantieleistung damit entfalle. Eine Vorbeschädigung sei ausgeschlossen, da das Gerät als neu verkauft wurde. Auch sei eine Beschädigung bei der Firma Nintendo ausgeschlossen. Herr M. blieb auf dem defekten Gerät sitzen.