Da es für Herrn H. aufgrund einer schweren neurologischen Erkrankung mitunter lebenswichtig sein kann, dass ständig Klarheit über seinen genauen Standort herrscht, legte er sich einen GPS-Tracker zu.
Ende Juli 2017 hat Frau F. online ein TV Gerät der Marke LG bei dem Unternehmen MS E-Commerce GmbH bestellt und folglich erhalten. Laut Angaben der Konsumentin war das Gerät defekt und unbrauchbar.
Da sowohl ihr Gasherd, als auch der Geschirrspüler der Marke Miele Probleme bereiteten, rief Frau C. im Sommer 2017 den Miele Kundenservice und bat um Reparatur der beiden Geräte.
Mitte März 2017 habe Frau H. das neue Surface Pro 4, über eine u:book Aktion, vom Unternehmen Microsoft Österreich GmbH gekauft und gleich auch eine Garantie für das Gerät auf 2 Jahre abgeschlossen.
Herr K. hat bei dem Unternehmen MediaShop Holding GmbH diverse Artikel bestellt. Seine Bestellung sollte sich demnach auf ca. € 80,- belaufen und als Zahlungsart hat er sich für Paypal entschieden.
Im August 2018 hat Herr S. bei dem Unternehmen MediaShop Holding GmbH eine Onlinebestellung im Wert von ca. € 50,- getätigt.
Ende November 2018 kauft Herr L. einen Fernseher der Marke Samsung bei der Firma Saturn. Er transportierte diesen gemeinsam mit einem Bekannten nach Hause.
Herr B. hatte Anfang Oktober 2019 bei einer Elektromarktkette einen Receiver für den Empfang von HD Austria gekauft. Leider konnte dieser nicht korrekt in Betrieb genommen werden und Herr B.
Frau M. sah auf der Messe Wien im März 2017 einen Staubsauger der Firma "DOMUS-SANA Reinigungssysteme für Haushalt und Gewerbe".
Anfang Jänner 2021 kaufte der Schwager von Frau A. für sie ein Laptop der Marke Lenovo bei der Firma Digital River Ireland Ltd. Bei der Inbetriebnahme stellte Frau A.