Im November 2014 hat Herr S. eine neue Waschmaschine der Marke Samsung gekauft. Laut Angaben des Konsumenten gab es in der zweijährigen Herstellergarantie mehrere Störungen am Gerät bzw.
Mitte April 2017 hat Herr S. von der Firma BurnControllers einen PS4 Controller bestellt und dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 160,- bezahlt.
Herr Mag. W. hat im Herbst 2017 auf der Internetseite des Unternehmens K.K. Gregor Technik GmbH aus Deutschland einen Plattenspieler sowie einen Regellautsprecher zusammen zum Preis von ca.
Herr F. kaufte im Dezember 2015 einen Laptop bei der Saturn Vösendorf Electro-HandelsgmbH um € 370,- .
Herr L. hat im Jahr 2016 eine Kamera der Modellreihe Powershot des Herstellers Canon erworben.
Mitte Jänner 2017 hat sich Herr L. ein hochwertiges Zeichenprogramm von dem Unternehmen Piriform Software Ltd. aus England zum Preis von ca. € 1.000,- zugelegt.
Herr S. hatte sich eine Waschmaschine der Firma BEKO bei der Firma akatronik GmbH gekauft. Beim Schleudern war die Maschine jedoch ungewöhnlich laut und er reklamierte.
Frau K. bewohnt eine Wohnung der Wiener Wohnen. Der alte Durchlauferhitzer ist bereits seit längerer Zeit defekt und konnte nur noch bei geöffnetem Fenster benutzt werden. Frau K.
Herr H. hatte sich eine teure Espressomaschine zugelegt, die leider nicht so funktionierte, wie sie sollte.