Frau T. wollte im Internet Karten für eine Veranstaltung in Salzburg erwerben.
Gegenüber Frau S. wurde seitens der Prozess Kasse eine Forderung in Höhe von ca. € 650,- geltend gemacht.
Im April 2015 hat sich Frau M. bei der EMS-Fitness Station GmbH bezüglich einer Jahresmitgliedschaft angemeldet.
Gegenüber Herrn F. wurde seitens des Unternehmens Digital Development GmbH eine Forderung in Höhe von € 500,- geltend gemacht.
Der Sohn von Frau V. war Mitglied der Young-Ung Taekwondo GmbH Kampfsportschule an ihrem Standort in Wien-Floridsdorf.
Gegenüber Herrn H. wurde seitens der S24D Shop 24 Direct GmbH (Donauland) eine Forderung in Höhe von ca. € 35,- geltend gemacht.
Herr R. bestellte im Internet bei der Firma AZ-europe a.s. aus der Slowakei ein Audio Interface und beglich den offenen Rechnungsbetrag von € 660,- umgehend.
Herr A. hatte bei der Spotlight-Verlag GmbH ein Probe-Abonnement des Magazins Deutsch perfekt als ePaper bestellt. Das Probeabonnement hätte jedoch gekündigt werden müssen. Nachdem Herr A.
Frau M. war laut eigenen Angaben eine langjährige Kundin von dem Fitnessunternehmen SWAPO Fitness GmbH.
Frau S. kauft über die SuperVista AG eine Brille im Internet.