Ist ein Fitnessabo trotz Hausverbots zu zahlen?
Frau M. war laut eigenen Angaben eine langjährige Kundin von dem Fitnessunternehmen SWAPO Fitness GmbH. Die Konsumentin teilt uns mit, dass über sie aufgrund eines in der Filiale vergessenen Handtuchs Hausverbot seitens des Unternehmens ausgesprochen wurde, wobei sie danach laut ihrer Aussage dazu auch noch unfreundlich und respektlos vom Personal behandelt wurde. Daraufhin hat sie ihren Vertrag sofort kündigen wollen, da ihr trotz der Sperre auch weiterhin die Mitgliedschaftsgebühr abgebucht wurde, jedoch ohne Erfolg. Da für sie die Situation unbegreiflich war und sie eine detaillierte schriftliche Erklärung, Entschuldigung sowie eine Entschädigung haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Das Fitnessunternehmen SWAPO Fitness GmbH teilte mit, dass man mit der Konsumentin in Kontakt stehe und sie über die Situation aufgeklärt hätte. Laut Angaben von Frau M. war sie weiterhin unzufrieden, dass die sofortige Vertragskündigung wegen der Sperre nicht akzeptiert wurde und sie weiterhin Geldbeträge bis zum Abo-Ende zu zahlen habe. Bis Redaktionsschluss ist man zur keiner Einigung gekommen.