Frau Dr. W. erhielt in ihrem E-Mail-Account ein unangefordertes Angebot der Firma Viagogo für eine angeblich ausverkaufte Veranstaltung in Wien.
Herr S. hatte den Schlüssel zu seiner Wohnung in der Arbeit vergessen, weshalb er im Internet nach einem Aufsperrdienst suchte und auf die Firma SKI 24h Service stieß, die er auch kommen ließ.
Herr A. übergab, wie bereits mehrere Jahre hindurch, im Herbst 2016 sein Motorboot der TopYacht Handels- und Service GmbH zum Überwintern und Durchführung des anstehenden Service.
Herr W. wurde von der Kündigungszentrale per Brief kontaktiert, da er angeblich Mitglied einer Gewinnspielzentrale sei.
Um sich auf ihre Fahrt in den Urlaub vorzubereiten, machte sich Frau R. im Internet auf die Suche nach einer Straßenverbindung. Dabei stieß sie auf den Routenplaner maps24-routenplaner.online.
Herr F. wollte sich Anfang September im Internet über eine Straßenverbindung informieren.
Im Juni 2017 hat Frau Z. eine online Bestellung bei der Firma Zalando SE gemacht. Die Konsumentin teilt uns mit, dass sie den offenen Betrag in Höhe von ca.
Herr P. meldete sich 2013 beim Datingportal dateformore.at (betrieben von der Ideo Labs GmbH) an, um das Angebot eines kostenlosen Probemonats nützen zu können.
Herr S. kaufte sich einen Turnschuh der Marke Adidas zum Preis von rund € 150,-. Nach nur fünf Monaten zeigte die Sohle allerdings Auflösungserscheinungen. Herr S.
Ein Bekannter von Frau M. bestellte in ihrem Auftrag eine Karte für die Veranstaltung Christmas in Vienna. Da Frau M.