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Kündigung per E-Mail nicht ausreichend

Im April 2015 hat sich Frau M. bei der EMS-Fitness Station GmbH bezüglich einer Jahresmitgliedschaft angemeldet. Laut Angaben der Konsumentin habe sie keine Kopie des Vertrages erhalten und sei auch über die Kündigungsmodalitäten nicht aufgeklärt worden. Da die Konsumentin mit den Fitnessleistungen unzufrieden war und bei ihr Schmerzen aufgetreten sind, hat sie den Vertrag gekündigt, worauf sie jedoch keine zufriedenstellende Antwort erhalten habe. Hilfesuchend hat sich Frau M. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Laut Angaben des Unternehmens habe die Konsumentin keine gültige Kündigung eingereicht. Frau M. war mit dieser Antwort sehr unzufrieden, da sie per E-Mail gekündigt hat, was ihrer Meinung nach heutzutage ausreichen müsse. Bis Redaktionsschluss hat uns keine weitere Antwort des Unternehmens erreicht.