Verwirrung um Kündigungsfristen
Der Sohn von Frau V. war Mitglied der Young-Ung Taekwondo GmbH Kampfsportschule an ihrem Standort in Wien-Floridsdorf. Da die Familie im August 2016 von Wien nach Niederösterreich übersiedelte, kündigte Frau V. diese Mitgliedschaft. Dabei hielt sie sich ihrer Meinung nach genau an die Kündigungsfristen, die im Vertrag des Sportvereines angeführt waren. Deshalb war ihre Überraschung groß, als der Sportverein die Kündigung erst nach Ablauf von 3 zusätzlichen Monaten akzeptierte, wobei für diese Zeit ein, laut Konsumentin, falscher Mitgliedsbeitrag in Rechnung gestellt wurde. Frau V. wandte sich daher mit der Bitte um Hilfe an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine für Frau V. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Auch nach mehrmaliger Nachfrage war die Kampfsportschule Young-Ung Taekwondo GmbH für eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht zu erreichen.