Eines Tages fand Frau D. in ihrem Briefkasten eine 2. Mahnung von der Firma fashionette AG. Der Brief war an eine Dame mit dem selben Nachnamen, wie der von Frau D.
Herr T. hatte eine Fitness-Mitgliedschaft bei der FIT/One GmbH. Pandemiebedingt konnte das Training trotz Bezahlung der Mitgliedsbeiträge nicht stattfinden. Herr T.
Anfang August 2017 wurde gegenüber Frau M. seitens des Unternehmens Digital Solution GmbH eine Forderung in Höhe von ca. € 500,- geltend gemacht.
Gegenüber Frau K. wurde seitens des Unternehmens Digital Solution GmbH eine Forderung in Höhe von € 500,- geltend gemacht.
Herr B. wollte im Internet eine Straßenverbindung suchen, dabei stieß er, über den Umweg von Google Maps, wie er dachte, auf die Seite von maps-routenplaner-pro.com.
An einem Nachmittag Mitte August 2017 konnte Frau B. mit ihren Kindern nicht mehr ins Haus gelangen, da sie die Eingangstür nicht mehr aufsperren konnte.
Im März 2017 hat Frau T. über die Internetseite der Viagogo AG zwei Karten für ein Konzert von Pink zu einem Preis von ungefähr € 300,- pro Karte erworben.
Herr S. hat bei der SuperVista AG nach einer Kataraktoperation eine neue Brille bestellt.
Noch im Jänner 2014 hat Frau R. einen Fitnessvertrag für Power-Plate-Training mit der CVS Fitness GmbH abgeschlossen.