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Unbegründete Forderung

Gegenüber Herrn C. sei seitens eines Inkassobüros im Namen der A1 Telekom Austria AG eine Forderung in Höhe von € 48,- geltend gemacht worden. Laut Angaben des Konsumenten habe er keinen laufenden Vertrag mit dem Unternehmen, da er diesen aufgrund des Verlustes seines Bobsticks im Oktober 2014 bereits im Jänner 2015 gekündigt habe. Laut seinen Angaben habe er das Unternehmen diesbezüglich schriftlich informiert und ersucht, ihn bezüglich der noch offenen Forderung zu informieren, jedoch habe er keine weitere Rückmeldung seitens der A1 Telekom Austria AG erhalten, weshalb er davon ausgegangen sei, dass die Angelegenheit somit abgeschlossen gewesen sei. Nach der Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung für den Konsumenten gefunden werden. Das Inkassounternehmen teilte mit, dass die Betreibung der Forderung eingestellt und die Akte außer Evidenz genommen wurde. Ergänzend wurde hinzugefügt, dass die Kündigung des Vertragsverhältnisses Anfang August 2015 erfolgte.