Hausverwaltung beauftragt Arbeiten, Mieter muss bezahlen?
Frau T. habe die Arbeiten eines Installateurs zugelassen, da diese von der AREALIS Liegenschaftsmanagement GmbH mit der Austausch der Heizkörper und der Thermostate beauftragt worden sei. Im März 2015 habe die Konsumentin diesbezüglich eine Rechnung in der Höhe von € 726,- erhalten, weshalb sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz wandte. Nach Einschreiten des Konsumentenschutzes wurde seitens AREALIS Liegenschaftsmanagement GmbH das Kundenkonto der Konsumentin mit der Begründung ausgeglichen, dass es zu einer Fehlbuchung in dieser Angelegenheit gekommen ist.