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Beim Vertragsschlusses minderjährig gewesen!

Gegenüber Frau A. wurden seitens eines Inkassobüros im Juli 2014 zwei Forderungen in Höhe von insgesamt € 95,30 geltend gemacht worden. Die Konsumentin wurde im November 2013 im Zuge eines Haustürgeschäftes von einem Vertreter des Unternehmens überlistet, der sie aufgefordert hat, eine Bestätigung über seine Anwesenheit zu unterfertigen. Frau A. fühlte sich durch dieses Verhalten und die Vorgehensweise getäuscht. Sie hat mit dem Unternehmen keinen Vertrag abgeschlossen und weder eine Auftragsbestätigung noch eine Belehrung über geltende gesetzliche Rücktrittsrechte erhalten. Ein Vertrag mit Libu-Zet eU ist von ihrer Seite zu keinem Zeitpunkt erwünscht gewesen. Zusätzlich war Frau A. zum Zeitpunkt des vermeintlichen Vertragsschlusses minderjährig, daher nur beschränkt geschäftsfähig, wobei sie als Schülerin über kein Einkommen verfügt. Der vermeintliche Vertrag wurde auch nicht von ihren Erziehungsberechtigten genehmigt; somit ist der Vertrag nach Ansicht der Konsumentin unwirksam. Hilfesuchend hat sich Frau A. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seine Presseabteilung konnte eine, Frau A. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden: die gegenständlichen Forderungen gegen Frau A. wurden nach Rücksprache mit Libu-Zet eU storniert und ausgebucht.