Telefonische Absage nicht ausreichend?
Frau W. hat sich im Jahr 2013 online für eine Hot-Stone-Massageausbildung an der beauty-akademie(.eu) der C2 Complete Coaching GmbH angemeldet und rechtzeitig telefonisch die Teilnahme am Kurs abgesagt. Die Konsumentin hat keine Leistungen des Unternehmens in Anspruch genommen sowie weder eine Bestätigung des Vertragsabschlusses noch eine Belehrung über geltende gesetzliche Rücktrittsrechte erhalten. Im März 2015 wurde gegenüber Frau W. seitens des Unternehmens eine Forderung in Höhe von € 237,65 geltend gemacht. Aus diesen Gründen wandte sich die Konsumentin an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen, den Rücktritt vom Vertrag anzuerkennen und allfällige Forderungen gegen sie auszubuchen. Trotz Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit nicht zur Zufriedenheit der Konsumentin gelöst werden. Die C2 Complete Coaching GmbH war zwar bereit, die Spesen in Höhe von ca. € 45,- zu erlassen, bestand jedoch auf die Forderung in Höhe von ca. € 190,-, da ihrer Ansicht nach die Konsumentin den Vertrag schriftlich hätte kündigen müssen.