Keine Kulanzlösung
Herr J. habe von der rechtsfreundlichen Vertretung des Unternehmens Webbilling AG eine Forderung in Höhe von € 150,- erhalten. Der Konsument habe ebenfalls Forderungen von einem Inkassobüro im Namen der Auftraggeberin Commatis GmbH erhalten. Die Rechnungen würden in unterschiedlichen Höhen aushaften. Der Konsument habe angeblich mit dem Unternehmen Commatis GmbH über das Internet einen Vertrag abgeschlossen, wobei sein Netzbetreiber regelmäßig Forderungen über die Rechnung abbuchen würde. Da Herr J. die Forderungen nicht nachvollziehen konnte, jedoch eigenständig keine Lösung finden konnte, wandte er sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte die rechtsfreundliche Vertretung beziehungsweise das Unternehmen die Forderung gegen ihn auszubuchen anderenfalls ihm eine Aufklärung über das Zusammensetzen der Forderung zukommen zu lassen. Trotz der Unterstützung des Konsumentenschutzes war das Unternehmen nicht bereit die Forderung gegen Herrn J. auszubuchen. Die rechtsfreundliche Vertretung teilte mit, dass sich Herr J. für ein kostenpflichtiges Angebot auf mobile.Flirtfair.at sowie auf www.sexkiste.com angemeldet hat. Der Konsument habe bei Abschluss des Abonnements die Bankverbindung angeben müssen, weshalb er davon ausgehen konnte, dass es sich nicht um kostenfreie Mitgliedschaften handelt. Somit sei an die Auftraggeberin Webbilling AG ein Betrag in Höhe von € 150,- und an Commatis GmbH ein Betrag in Höhe von € 411,- zu bezahlen.