Wenn es nicht zu Recht ist, wird es storniert
Gegenüber Herrn H. wurde seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen des Unternehmens Libu-Zet e.U eine Forderung in Höhe von ca. € 400,- geltend gemacht. Laut Angaben des Konsumenten, hat er keinen Vertrag mit dem Unternehmen abgeschlossen, zumal das Unternehmen ihm unbekannt war. Aus der Sicht des Konsumenten wurde kein schuldhaftes Verhalten gesetzt, welches das Einschreiten des Rechtsanwaltskanzlei begründen konnte. Daher hat Herr H. die Forderung beeinsprucht und hat sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz gewandt. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine für Herrn H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Libu-Zet eU hat die Forderung ausgebucht.