Abschlagszahlung zur endgültigen Begleichung der Schuld
Herr K. habe von einem Rechtsanwalt im Namen des Unternehmens Hutchison Drei Austria GmbH (vormals Orange Austria, ONE GmbH) eine Forderungsaufstellung erhalten, wobei ein Betrag in Höhe von € 1.500,- zzgl. Zinsen offen gewesen sei. Die ursprüngliche Forderung in Höhe von € 2.700,- habe der Konsument bereits im November 2007 anerkannt, wobei er mit dem Unternehmen eine Ratenvereinbarung über einen Betrag in Höhe von € 100,- monatlich getroffen habe. Der Konsument wandte sich an die Hilfe des Konsumentenschutzes und ersuchte das Unternehmen um eine Kulanzlösung in Form einer Abschlagszahlung in Höhe von 30% der Gesamtforderung zur endgültigen Begleichung der Schuld. Durch Einschalten des Konsumentenschutzes konnte die Angelegenheit zur Zufriedenheit des Konsumenten gelöst werden. Hutchison Drei Austria GmbH hat sich mit einer Abschlagszahlung in Höhe von € 450,- einverstanden erklärt.