Forderung für rätselhafte Bestellungen
Gegenüber Herrn G. sei seitens des Unternehmens Universal Versand GmbH eine Forderung in Höhe von € 2.236,- geltend gemacht worden. Herr G. sei nach dem Tod einer Bekannten zufälligerweise darauf gekommen, dass diese in seinem Namen Bestellungen getätigt habe, jedoch ihre eigene Adresse als Lieferadresse verwendet habe. Laut Angaben des Konsumenten sei sie hoch verschuldet gewesen. Herr G. habe weder eine Bestellung bei der Universal Versand GmbH getätigt noch Kontakt mit dem Unternehmen gehabt, weshalb er der Meinung sei, dass kein gültiger Vertrag zustande gekommen sei. Nach Unterstützung des Konsumentenschutzes konnte eine positive Lösung gefunden werden. Das Unternehmen Universal Versand GmbH teilte mit, dass das Kundenkonto auf die Bekannte des Konsumenten umgeändert wurde und somit gegen Herrn G. keine offene Forderung besteht.