Im September 2017 stieß Herr W. bei seiner Internetsuche nach einem Routenplaner zufällig auf die Seite von maps24-routenplaner.online.
Ende 2018 bestellte Herr A. ein Potenzmittel im Internet. Er erhielt eine Rechnung in der Höhe von € 40,-, die er auch sofort bezahlte.
Gegen Frau K. wurde seitens einer Anwaltskanzlei im Namen der LIBU-ZET e.U. Fahrnisexekution bezüglich einer Forderung in Höhe von ca. € 600,- betrieben.
Frau O. hatte die Firma Umzugsprofi GmbH mit dem Transport von Umzugsgut beauftragt. Vor Ort wurde ein stolzer Preis in der Höhe von € 900,- vereinbart, dem Frau O.
Im März 2019 hat Frau J. von einem Inkassobüro aus Deutschland im Namen des ursprünglichen Gläubigers Edelweiss Versand eine Forderung in Höhe von ca. € 200,- erhalten.
Herr M. sperrte sich unabsichtlich aus seiner Wohnung aus, der Schlüssel steckte ihnen. Er rief den "Schlüsseldienst/Notdienst S.K.".
Frau F. betreibt an ihrer Meldeadresse keine Empfangsgeräte, die einer Rundfunkmeldung bedürfen. Trotzdem erhielt Sie eines Tages eine Forderung der GIS Gebühren Info Service GmbH. Frau F.
Frau L. hatte sich im Internet Ware bestellt und dafür den Service der Klarna Bank AB (publ) benutzt.
Herr H. musste eines Tages feststellen, dass durch eine nicht von ihm zu vertretende Sorgfaltspflichtverletzung seine Daten für eine Bestellung durch unbekannte Dritte verwendet wurden.
Eines Freitags fiel Frau L. die Türe ins Schloss. Sie rief einen Schlosser an, der auch kam. Für eine 20-minütige Leistung verrechnete er frech sage und schreibe € 926,-.