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Keine Empfangsgeräte und trotzdem eine Forderung der GIS

Frau F. betreibt an ihrer Meldeadresse keine Empfangsgeräte, die einer Rundfunkmeldung bedürfen. Trotzdem erhielt Sie eines Tages eine Forderung der GIS Gebühren Info Service GmbH. Frau F. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Vermittlung. Dank Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine die Frau F. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In ihrer Stellungnahme teilte die GIS Gebühren Info Service GmbH mit, dass eine Einigung mit der Konsumentin erzielt werden konnte. Da keine Empfangsgeräte betrieben werden, sei auch keine Meldung erforderlich.