Mitte Mai 2017 hat Herr W. bei dem Unternehmen A1 Telekom Austria AG das Produkt "A1 Net Cube Internet L Aktion" zu monatlichen Kosten in Höhe von ca. € 20,- (keine zusätzliche Kosten) bestellt.
Frau G war im Internet auf der Suche nach einer Wegbeschreibung und staunte nicht schlecht, als sie einige Tage später eine Zahlungsaufforderung per E-Mail erhielt, da sie angeblich eine Mitgliedsc...
Gegenüber Herrn D.-F. ist seitens eines Inkassobüros im Namen der PVZ Pressevertriebszentrale GmbH & Co. KG im Jänner 2019 eine Forderung in Höhe von ca. € 150,- geltend gemacht worden.
Frau A. hat Ende September 2018 auf der Internetseite www.wish.com diverse Produkte bestellt.
Ende November 2018 und Anfang Dezember 2018 bestellte Frau R.
Anfang November 2019 registrierte sich Frau R. auf der Internetplattform babafilms.de. Am selben Tag versuchte sich Frau R. bereits wieder abzumelden.
Mitte November 2019 fiel Herrn W. die Wohnungstüre ins Schloss. Obwohl er einen Zweitschlüssel bei sich hatte konnte er die Wohnungstüre nicht öffnen, da innen noch der Schlüssel steckte.
Herr S. schrieb sich in einen Deutsch-Sprachkurs der Firma Ostarrichi Sprachzentrum ein, um eine Aufenthaltsgenehmigung für die Republik Österreich zu bekommen.
Frau T. registrierte sich für eine Gratis-Probe auf der Plattform madofilms.de (Mad Films Limited).
Frau M. kaufte Ende Juli 2019 bei der Firma Sani-Therm e.U. Gas- und Sanitärtechnik einen Durchlauferhitzer der Firma Junkers. Dieser wurde von besagter Firma geliefert und montiert.