Im September 2017 stieß Herr W. bei seiner Internetsuche nach einem Routenplaner zufällig auf die Seite von maps24-routenplaner.online.
Frau P. hat ihre KFZ-Versicherung bei der Zürich Versicherungs AG abgeschlossen.
Frau J. hatte sich für ein Probeabo der Firma Filmodrom LTD (flixdrom) registriert.
Herr H. bestellte Ende November 2018 eine Konzertkarte für das Rolling Stones-Konzert in Florida im April 2019. Die Bestellung erfolgte über die Plattform Viagogo und wurde vorab bezahlt.
Frau E. bestellte Anfang April 2019 über die Internetplattform Viagogo AG zwei Karten für die Wiener Volksoper zum Preis von rund € 75,- je Ticket. Hinzu kamen Gebühren in der Höhe von knapp € 60,-.
Herr H. musste eines Tages feststellen, dass durch eine nicht von ihm zu vertretende Sorgfaltspflichtverletzung seine Daten für eine Bestellung durch unbekannte Dritte verwendet wurden.
Eines Freitags fiel Frau L. die Türe ins Schloss. Sie rief einen Schlosser an, der auch kam. Für eine 20-minütige Leistung verrechnete er frech sage und schreibe € 926,-.
Herr A. bestellte bei der Firma Paul Bständig GesmbH Schuheinlagen. In der Folge kam es zu Unklarheiten bezüglich Selbstbehalt und Zustellmodalitäten und Herr A.
Herr A. hat seit fünf Jahren eine aufrechte Mitgliedschaft bei der Firma McFit Österreich GesmbH. Ende November 2019 vereinbarte Herr A.
Herr K. hatte für Mitte Oktober 2019 einen Reparaturtermin für seine Warmwasseraufbereitungsanlage vereinbart. Die Anlage war defekt und lieferte nur noch Warmwasser.