Frau P. hat ihre KFZ-Versicherung bei der Zürich Versicherungs AG abgeschlossen.
Frau J. hatte sich für ein Probeabo der Firma Filmodrom LTD (flixdrom) registriert.
Herr H. bestellte Ende November 2018 eine Konzertkarte für das Rolling Stones-Konzert in Florida im April 2019. Die Bestellung erfolgte über die Plattform Viagogo und wurde vorab bezahlt.
Frau E. bestellte Anfang April 2019 über die Internetplattform Viagogo AG zwei Karten für die Wiener Volksoper zum Preis von rund € 75,- je Ticket. Hinzu kamen Gebühren in der Höhe von knapp € 60,-.
Gegenüber Herrn Ö. wurde im März 2019 seitens einer Rechtsanwaltskanzlei im Namen der Webbilling AG eine Forderung in Höhe von ca. € 50,- geltend gemacht.
Herr A. bestellte bei der Firma Paul Bständig GesmbH Schuheinlagen. In der Folge kam es zu Unklarheiten bezüglich Selbstbehalt und Zustellmodalitäten und Herr A.
Herr A. hat seit fünf Jahren eine aufrechte Mitgliedschaft bei der Firma McFit Österreich GesmbH. Ende November 2019 vereinbarte Herr A.
Herr K. hatte für Mitte Oktober 2019 einen Reparaturtermin für seine Warmwasseraufbereitungsanlage vereinbart. Die Anlage war defekt und lieferte nur noch Warmwasser.
Ende April 2019 brachte Frau H. einen Designermantel im Neuwert von rund € 650,- in die BIPA-Filiale Leystraße 2-8 in 1200 Wien. Am 09.05.2019 erhielt Frau H.
Herr M. hatte sich für eine kostenlose Testphase auf der Online-Plattform "playada.de" registriert.