Die Vergangenheit meldet sich nach 10 Jahren zu Wort
Gegen Frau K. wurde seitens einer Anwaltskanzlei im Namen der LIBU-ZET e.U. Fahrnisexekution bezüglich einer Forderung in Höhe von ca. € 600,- betrieben. Laut Angaben der Konsumentin habe sie im Jahr 2008 im Zuge eines Haustürgeschäftes ihre Unterschrift geleistet, da ihr damals vom Vertreter des Unternehmens versichert worden sei, dass es zu keinem Vertragsabschluss kommen würde, sondern nur die Anwesenheit bescheinigt werde. Zu der Zeit war die Konsumentin noch minderjährig und nur beschränkt geschäftsfähig, weshalb sie den Erhalt diverser Zeitschriften nicht nachvollziehen konnte. Frau K. teilt uns mit, dass die Zeitschriften retourniert wurden und der Vertrag seitens ihres Betreuers aufgrund ihrer Minderjährigkeit und Täuschung für ungültig erklärt wurde. Entsetzt musste Frau K. feststellen, dass sie nach Erreichung der Volljährigkeit von LIBU-ZET e.U geklagt wurde. Hilfesuchend hat sich die Konsumentin an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau K. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da weder die Anwaltskanzlei noch das Unternehmen LIBU-ZET e.U. bis Redaktionsschluss eine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen haben.