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Klarna Bank für Internetkäufe

Frau L. hatte sich im Internet Ware bestellt und dafür den Service der Klarna Bank AB (publ) benutzt. Eine erste Zahlung wurde von Klarna rückgebucht, diesen Vorgang konnte sich die Konsumentin nicht erklären. Es folgten Mahnungen und wiederum Zahlungen ihrerseits doch am Ende stand wieder eine Mahnung, fast als ob dieser Vorgang System hätte. Frau L. kam zum Konsumentenschutz Verband Österreich und ersuchte um Unterstützung beim Anfordern einer Saldenliste. In einer Stellungnahme teilte die Klarna Bank AB (publ) mit, dass man für die Beantwortung eine Vollmacht benötige. Warum die Antwort der Einfachheit halber nicht direkt Frau L. übermittelt werden konnte, schon alleine aus Gründen der Konsumentenfreundlichkeit, erschloss sich der Presseabteilung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich nicht. Bis Redaktionsschluss konnte die Angelegenheit nicht geklärt werden und Frau L. blieb vorerst auf der für sie nicht nachvollziehbaren Forderung sitzen.