Frau H. hat für ihren Urlaub im Jahr 2017 bei dem Unternehmen XPur GmbH das Hotel Diamorehotel in Antalya, Türkei gebucht.
Frau A. hat über das Unternehmen L'tur Wien eine Reise für zwei Erwachsene und einem 1-jährigen Baby nach Hurghada, Ägypten für 21 Tage gebucht. So wie im vorigen Jahr habe die Familie A.
Frau G. habe bei einer Präsentation der Reiseclub Magic Travel GmbH einen Aufenthalt im Kurort Marienbad gebucht.
Im Mai 2018 hatte Frau H. über die Restplatzbörse eine Pauschalreise für 2 Personen gebucht. Reiseträger war die TUI Deutschland GmbH. Frau H. wollte zwei Zimmer für zwei Personen buchen.
Frau C. hat für Anfang Dezember 2018 über VUELING AIRLINES S.A. einen Hinflug von Wien nach Barcelona, Spanien für zwei Personen gebucht, wobei die Abflugzeit für ca. 11:00 angesetzt war.
Frau S. hatte für April 2020 Flüge für 7 Personen von Wien nach Valetta und retour gebucht. Wegen Covid19 wurden die Flüge von der Fluglinie Air Malta plc storniert. Alle Versuche von Frau S.
Frau L. war durch die Corona-Pandemie mit der Absage einer über die KLUG Touristik GmbH gebuchten Donau-Kreuzfahrt konfrontiert. Einer Umbuchung bzw. Verschiebung wollte Frau L.
Herr Mag. G. hatte über das Vermittlungsportal Opodo einen Flug bei der Air China gebucht. Nach der Stornierung seitens der Fluglinie versuchte Herr Mag. G. ohne Erfolg sein Geld zurück zu bekommen.
Frau F. wollte gemeinsam mit Ihrem Mann und zwei Bekannten eine Nostalgie-Reise mit dem Zug nach Grado unternehmen. Geplant war diese Reise für Mai 2020.