Unklarheiten bei Internetbuchung
Im Mai 2018 hatte Frau H. über die Restplatzbörse eine Pauschalreise für 2 Personen gebucht. Reiseträger war die TUI Deutschland GmbH. Frau H. wollte zwei Zimmer für zwei Personen buchen. Bei der Buchung war allerdings nicht klar ersichtlich, dass die beiden Reisenden auf ein Zimmer zusammengezogen werden. Nach Buchung und Bezahlung der Reise fragte Frau H. sicherheitshalber nach. Tatsächlich wurden die Reisenden auf ein Zimmer zusammengelegt und eine Umbuchung war aus Kontingentgründen nicht mehr möglich. Auch verlief die Kommunikation etwas schleppend und wurde die Reise schlussendlich storniert. Die Konsumentin sollte eine Stornogebühr in Höhe von € 650,- zahlen, was sie jedoch nicht als angemessen sah. Frau H. wandte sich Hilfe suchend an den Konsumentenschutzverband Österreich. Nach Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung konnte eine Frau H. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. In ihrer Stellungnahme bedauerte die TUI Deutschland GmbH, dass es zu Unklarheiten und Stornierung der Buchung gekommen sei. Man hat der Konsumentin angeboten, mit einem Betrag in Höhe von € 350,- mehr als die Hälfte der Stornogebühr zu erstatten.