Erstattung nach Reise-Storno lässt auf sich warten
Frau L. war durch die Corona-Pandemie mit der Absage einer über die KLUG Touristik GmbH gebuchten Donau-Kreuzfahrt konfrontiert. Einer Umbuchung bzw. Verschiebung wollte Frau L. nicht zustimmen und verlangte den kostenfreien Rücktritt von der Reise. Sie kam zwecks Vermittlung zum Konsumentenschutz Verband Österreich. Die Firma KLUG Touristik GmbH teilte in Ihrer Stellungnahme mit, dass es aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich sei, die 14-tägige Frist für die Rückerstattung immer pünktlich einzuhalten. Man sei als Reiseveranstalter von der aktuellen Krise massiv betroffen und warte noch immer auf die zugesagten Beihilfen. Man sei jedoch optimistisch die urgierten Forderungen rasch begleichen zu können und ersuche in der Zwischenzeit noch um etwas Geduld.