Herr S. hatte bei der Fluggesellschaft Germania für sich und seine Frau einen Flug im Mai 2017 von Rostock nach Wien gebucht.
Frau Dr. R. buchte im Frühjahr 2018 über den Reisevermittler ARR/Travel-forever Reisebüro GmbH eine vom Verkehrsbüro-Ruefa Reisen GmbH veranstaltete Reise an die Loireschlösser in Frankreich.
Frau H. war auf der Suche nach einer Hochzeitsreise und auf Empfehlung einer Arbeitskollegin, die früher bei einem Reisebüro gearbeitet hat, habe sie dieses besucht.
Der Sohn von Herrn G. musste bei einer Busreise der Firma FlixMobility GmbH trotz einer Sitzplatzreservierung wegen einer Überbuchung am Gang des Busses am Boden sitzen. Herr G.
Familie A. wollte im August 2019 nach Malmö in Schweden fliegen. Am Flughafen wurde Familie A.
Familie M. hatte bei der Fluglinie Laudamotion einen Flug von Wien nach Lissabon und retour für Anfang Mai 2020 gebucht. Wegen der Corona-Einschränkungen hat die Fluglinie den Flug storniert.
Frau J. hat bei der Firma Opodo einen Flug mit Air Canada gekauft. Fünf Tage vor dem geplanten Abflug wurde der Hinflug zuerst um einen Tag verschoben und zwei Tage davor letztlich gestrichen.
Ende August 2019 buchte Frau R. für Mitte Mai 2020 eine Donau-Symphonie-Reise über die Klug Touristik GmbH. Corona-bedingt wurde diese jedoch Ende April 2020 abgesagt. Frau R.
Frau Mag. H. hatte für Ende Juli 2020 einen Aufenthalt in einem Hotel auf Mauritius über das Onlineportal AGODA gebucht.