Reisebüro ließ Kunden Anzahlung trotz Insolvenz überweisen
Frau F. wollte gemeinsam mit Ihrem Mann und zwei Bekannten eine Nostalgie-Reise mit dem Zug nach Grado unternehmen. Geplant war diese Reise für Mai 2020. Aufgrund der Corona-Einschränkungen konnte die Reise nicht stattfinden und Frau F. ließ sich zu einer Alternative in Tschechien überreden, obwohl diese um rund € 400,- teurer war. Bis eine Woche vor der geplanten Reise hörte Frau F. nichts mehr von der Firma Papageno Touristik - Die Kunst des Reisens - GmbH. Erst auf ihre Nachfrage hin hieß es, die Reise finde statt und sie solle doch die Restzahlung raschest überweisen. Drei Tage vor Reiseantritt kam dann die Information, dass diese Reise wegen Insolvenz der Firma Papageno Touristik - Die Kunst des Reisens - GmbH nicht stattfinden könne. Auf eine weitere Umbuchung auf eine Busreise wollte Frau F. nicht eingehen, da es von Anfang an eine Zugreise sein sollte. Frau F. kam schließlich zum Konsumentenschutz Verband Österreich und bat um Vermittlung In einer Stellungnahme teilte die Firma Papageno Touristik - Die Kunst des Reisens - GmbH mit, dass man sich in einem Sanierungsverfahren mit Fremdverwaltung befinde. Man werde den Masseverwalter ersuchen, die Schlusszahlung in der Höhe von € 2.580,- an Frau F. zu retournieren. Ende November 2020 teilte Familie F. mit, dass dank der Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seine Presseabteilung die Schlusszahlung tatsächlich zurück überwiesen wurde.