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Beratungsgebühren für touristische Dienstleistungen bei Nichterfüllung!

Gegenüber Frau A. ist seitens der H+S Köhler Reisen GmbH im April 2015 eine Forderung betreffend touristische Dienstleistungen in Höhe von € 100,- geltend gemacht worden. Frau A. konnte den Rechtsgrund der erhaltenen Forderung nicht nachvollziehen. Laut Angaben der Konsumentin hat sie das per E-Mail erhaltene Reiseangebot in dem Geschäftsräumlichkeiten in einem persönlichen Beratungstermin mit einer Mitarbeiterin des Unternehmens besprochen. Da die Konsumentin bei dem Erstgespräch auf die anfallenden Gebühren nicht hingewiesen wurde bzw. keine Kostenschätzung erhalten hat, war sie nicht bereit die offene Forderung zu begleichen. Überrascht über die hohen Kosten, hat sich Frau A. an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine, Frau A. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Laut Angaben der H+S Köhler Reisen GmbH wurde die Konsumentin auf die Reiseplanungs- und/oder Beratungsgebühren für touristische Dienstleistungen bei Nichterfüllung hingewiesen. Bis Redaktionsschluss hat es kein Entgegenkommen mehr gegeben.