Urlaub ohne Gepäck
Frau H. ist im Juni 2015 mit der Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG von Wien nach Rom geflogen. Frau H. hat bei der Ankunft in Rom ihr Gepäck nicht erhalten und dies sowohl der Fluggesellschaft als auch dem Flughafenpersonal gemeldet, jedoch ohne eine ihr zufriedenstellende Antwort erhalten zu haben. Da sich die Medikamente der Konsumentin im Koffer befunden haben, hat sie einen Zusammenbruch erlitten. Laut Angaben der Konsumentin hat sie ihr Gepäck erst eine Woche später erhalten, weshalb sie Nachkäufe in Höhe von ca. € 470,- tätigen musste. Infolgedessen hat sie Kontakt mit der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG aufgenommen, wobei das Unternehmen ihr jedoch lediglich eine Ersatzleistung in Form eines Gutscheins in Wert von ca. € 60,- angeboten hat. Hilfesuchend wandte sie sich an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Trotz Vermittlung durch den Konsumentenschutz Verband Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine zufriedenstellende Lösung für Frau H. gefunden werden. Am 24.08.2015 hat die Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG die Konsumentin um Übersendung des P.I.R. und Bekanntgabe der Bankverbindung ersucht. Die Konsumentin wartete am 01.10.2015 noch immer auf die Überweisung des ausstehenden Betrages oder eine Mitteilung der Fluggesellschaft. Die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG war bedauerlicherweise nicht mehr (über die E-Mail-Adresse, über die die Korrespondenz geführt wurde,) erreichbar. Nach erneuter Kontaktaufnahme ließ das Unternehmen mitteilen, dass die geforderten Unterlagen nicht erhalten wurden, obwohl die bereits Anfang September 2015 versendet wurden. Das Unternehmen bestand auf die Übersendung der Unterlagen über dem Online Formular.