Gepäckverlust sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug!
Frau M. hat bei der "Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A." Hin- und Rückflüge von Wien über Rom nach Catania gebucht. Sowohl beim Hin- als auch beim Rückflug gab es Probleme mit dem Gepäck. Beim Hinflug sind nicht alle Gepäckstücke angekommen und beim Rückflug ist das Gepäck verloren gegangen. Die Konsumentin hat den Verlust reklamiert und nach langen Verhandlung vom Unternehmen ein Angebot, das sie zunächst für zu gering gehalten hat, schließlich aber angenommen hat. Das Unternehmen hat der Konsumentin daraufhin mitgeteilt, dass das Angebot nicht mehr aufrecht ist und sie keinen Ersatz erhalten wird. Dementsprechend wandte sich Frau M. an die Hilfe des Konsumentenschutz Verbandes Österreich. Trotz Einschaltens des Konsumentenschutzes konnte keine für Frau M. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Die Fluggesellschaft "Alitalia Compagnia Aerea Italiana S.p.A." war nicht bereit, Frau M. entgegenzukommen, sondern teilte mit, dass trotz einer neuerlichen Prüfung des Falles die Entscheidung vom Dezember 2014 nicht revidiert wird.