Im Juni 2016 hat Frau C. für sich und ihren Freund einen Flug von Wien nach Barcelona bei der Eurowings GmbH gebucht.
Frau P. hat für Anfang Dezember 2016 Flüge von Wien nach Paris für zwei Personen gebucht. Laut Angaben der Konsumentin wurden beim Check-In am Schalter der Air Berlin PLC & Co.
Herr A. hat bei der Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG einen Flug von Wien nach Zakynthos für zwei Personen gebucht.
Anfang Dezember 2016 wollte Herr Mag. H. für einen Freund einen Flug nach Barcelona buchen.
Anfang Januar 2017 habe sich Herr P. und seine Ehefrau ein Hotel für die Flitterwochenreise nach Los Angeles bei der Firma Expedia, Inc. c/o Convergys gesucht. Folglich hat Herr P.
Mitte Dezember 2016 hat Herr H. hat zusammen mit seiner Gattin eine Reise nach Kuba unternommen, wobei die Flüge von dem Unternehmen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG durchgeführt wurden.
Herr B. hat über die Internetplatform der Seat24 / SRG Finland Oy für sich und seiner Familie für Anfang 2016 eine Flugreise nach Tokio gebucht und dafür einen Betrag in Höhe von ca. € 2.
Im September 2016 hat Herr R. einen Flug von Wien nach Indien im November 2016 und gleichzeitig auch schon den Rückflug von Indien nach Wien im März 2017 gebucht.
Im Dezember 2016 hat Herr P. für zwei Personen über das Unternehmen lastminute.
Anfang Jänner 2017 wollte Herr H., der seit Jahren treuer Kunde von Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG ist und sogar eine Topbonus-Karte besitzt, zusammen mit Frau K.