Herr N. hat bei der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG einen Hin- und Rückflug von Wien über Düsseldorf nach New York für zwei Personen gebucht.
Anfang Jänner 2016 hat Frau Dr. L. bei dem Unternehmen Welcome2BA ein Apartment in Buenos Aires, Argentinien reserviert, wofür sie einen Betrag in Höhe von ca. $ 250,- als Anzahlung geleistet hat.
Frau C. hat für drei Tage einen Wellness-Urlaub für insgesamt vier Personen bei der Schlössl Hotel Kindl GmbH gebucht und bezahlt.
In Folge eines Onlineangebotes hat Frau B. über Booking.com eine Reise nach Panarea/Sizilien gebucht.
Der Vater von Frau P. hat für seine Tochter über Travelstart - OY SRG Finland AB ein Ticket von Wien nach Leeds und retour gebucht.
Mitte November 2016 hat Frau G. bei dem Unternehmen eDreams über dessen Büro in Barcelona für vier Personen einen Hin- und Rückflug von Wien nach Caracas, Venezuela zum Gesamtpreis von ca. € 2.
Frau S. hat Ende letzten Jahres eine Forderung in Höhe von über € 400,- von einem Inkassobüro erhalten.
Eine Freundin des Herrn R. hat im Oktober 2015 über das Unternehmen "Airbnb Inc." in London ein Apartment für vier Personen und ein kleines Kind gebucht.