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Reisen Sie bitte ohne Gepäck!

Mitte Dezember 2016 hat Herr H. hat zusammen mit seiner Gattin eine Reise nach Kuba unternommen, wobei die Flüge von dem Unternehmen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG durchgeführt wurden. Laut Angaben des Konsumenten ist beim Hinflug nach Kuba das gesamte Gepäck abhanden gekommen. Trotz aller Bemühungen von Herrn H. vor Ort wurden die zwei Koffer erst nach einer Woche nachgeliefert. Frau und Herr H. hatten also in der gesamten ersten Woche des Urlaubs nur das, was sich im Handgepäck befand. Der Urlaub hatte ca. € 6.000,- gekostet, wobei sich der Konsument noch dazu praktisch alles was er und seine Gattin für das tägliche Leben gebraucht haben mühsam in Kuba nochmals kaufen musste. Dazu kommt noch, dass der Konsument fast nichts in der ersten Urlaubswoche von dem Urlaub gehabt hat. Nach der Rückkehr hat sich Herr H. mit dem Unternehmen wegen einer vernünftigen Regelung der Angelegenheit in Verbindung gesetzt, jedoch erfolglos, da er seitens des Unternehmens keine zufriedenstellende Antwort erhalten hat. Es wurde ihm, laut eigenen Angaben, lediglich eine Gutschrift in Höhe von ca. € 50,- für die nächste Flugbuchung angeboten. Daraufhin hat sich Herr H. im Internet informiert und ist darauf gekommen, dass ihm eine Entschädigung von zumindest 25 % der Reisekosten zustehen würde. Da der Konsument sich durch das Verhalten des Unternehmens getäuscht fühlte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn H. zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG bat für die entstandenen Unannehmlichkeiten um Entschuldigung und ersuchte Herrn H. um Übermittlung sämtlicher bezughabender Dokumente für die Übermittlung des Betrages bzw. Bearbeitung des Vorgangs.