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Wofür wurde eine Reiseversicherung abgeschlossen?

Im September 2016 hat Herr R. einen Flug von Wien nach Indien im November 2016 und gleichzeitig auch schon den Rückflug von Indien nach Wien im März 2017 gebucht. Der Konsument teilt weiter mit, dass er in Indien eine dringende ärztliche Behandlung benötigte, weshalb er ca. einen Monat im Krankenhaus war. Aufgrund seines Gesundheitszustands musste Herr R. dringend zu einem Spezialisten des AKH für eine Untersuchung nach Wien fliegen. Folglich hat der Konsument wieder einen Flug nach Wien im Dezember 2016 gebucht und ließ gleichzeitig mitteilen, dass er den ursprünglich geplanten Rückflug im März 2017 wegen dieses dringenden medizinischen Notfalls stornieren muss. Nach der Erledigung aller seiner dringend notwendigen medizinischen Termine, hat sich der Konsument mit der Flugversicherung in Verbindung gesetzt, da er sein Geld für den stornierten Rückflug zurück haben wollte. Obwohl Herr R. dem Unternehmen alle Unterlagen zur Schadensregulierung über seine medizinischen Behandlungen nachgereicht hat, wurde die Rückerstattung des Betrages in Höhe von ca. € 375,- abgelehnt. Der Konsument war mit der Vorgehensweise des Unternehmens nicht einverstanden und konnte sie auch nicht nachvollziehen, da er seinen Flug aus dringenden medizinischen Gründen stornieren musste und daher einen früheren Flug buchte. Hilfesuchend wandte sich Herr R. an den Konsumentenschutz Verband Österreich, damit sein Anliegen veröffentlicht wird.
Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn R. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da die Firma Europ Assistance Gesellschaft m.b.H. die Unterlagen zur Schadensregulierung überprüfte und eine Rückerstattung ablehnte. Die Versicherung hat die Bedingungen überprüft und dabei festgestellt, dass die Stornierungskosten der Rückreise nicht gedeckt sind, da der Versicherungsschutz nach dem Kauf der Reise angefangen hat und nachdem Antritt der Hinreise bereits beendet war. Zum Abschluss wurde übermittelt, dass die Arztkosten und die alternativen Rückreisekosten daher von der Firma Europ Assistance Gesellschaft m.b.H. nicht übernommen werden, wobei der Konsument auf die Versicherungsbedingungen verwiesen wurde.