Flugverspätung und Flugannullierung
Im Juni 2016 hat Frau C. für sich und ihren Freund einen Flug von Wien nach Barcelona bei der Eurowings GmbH gebucht. Laut Angaben der Konsumentin wurde ihr erst vor Ort mitgeteilt, dass der Flug Verspätung hat, wobei sie nach fünf Stunden Wartezeit die Nachricht erhalten hat, dass der gebuchte Flug storniert wurde. Daraufhin musste sie kurzfristig ein Hotel zur Übernachtung finden und ein Taxi in Anspruch nehmen. Dadurch sind extra Kosten entstanden, die laut Mitarbeitern am Flughafen die Eurowings GmbH übernehmen müsse. Am nächsten Morgen hat sie ihren Angaben nach mehrmals versucht sich im Call Center darüber zu informieren, jedoch ohne Erfolg, wobei eine Umbuchung aufgrund fehlender freier Plätze nicht mehr möglich war. Enttäuscht hat sie die Reise nicht mehr antreten können und sich mehrmals schriftlich beschwert. Da Frau C. fünf Monate später für die entstandenen Unannehmlichkeiten endlich eine Entschädigung in Höhe von ca. insgesamt € 1.000,- haben wollte, hat sie sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Frau C. zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Auf Ersuchen des Unternehmens hat es die Kontodaten der Konsumentin erhalten und diese eine Überweisung in Höhe von € 170,-. Da Frau C. mit dem überwiesenen Geldbetrag unzufrieden war, wurde die Eurowings GmbH erneut angeschrieben. Bis Redaktionsschluss hat das Unternehmen keine weitere konkrete Stellung zu dieser Angelegenheit mehr bezogen.