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Unerwünschte Durchführung einer Buchung

Gegenüber Frau B. wurde seitens der Kinderhotel Appelhof Wisniewski GmbH eine Stornorechnung in Höhe von € 150,- geltend gemacht. Laut Angaben der Konsumentin hat sie sich bei dem Unternehmen bezüglich einem Afrika-Orient-Appartments zu Weihnachten interessiert, wobei sie die Informationen erhalten hat, dass keine Buchung vorgenommen wird, falls die Zahlung bis zum vereinbarten Termin nicht eintreffen sollte. Auf diese Zusage vertrauend hat sich die Konsumentin das Offert angeschaut und aufgrund einer Terminplanänderung die Buchung nicht mehr getätigt. Bei Erhalt der Stornorechnung konnte sie nicht nachvollziehen, wie die Buchung ohne getätigter Anzahlung zu Stande gekommen ist. Da sie sich keiner Schuld bewusst war und keine Stornokosten zahlen wollte, hat sich Frau B. hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt.
Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Frau B. vollkommen zufriedenstellende Lösung gefunden werden. Nach einer internen Überprüfung des Anliegens hat das Unternehmen auf die Stornogebühr verzichtet.