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Achtung bei der Buchungsbestätigung!

Anfang Dezember 2016 wollte Herr Mag. H. für einen Freund einen Flug nach Barcelona buchen. Laut Angaben des Konsumenten wollte er den Flug über die Plattform des Unternehmens Opodo Ltd Deutschland buchen. Allerdings hat der Buchungsvorgang nicht funktioniert (obwohl er die Daten schon korrekt ausgefüllt hatte) und konnte daher nicht abgeschlossen werden. Herr Mag. H. versuchte erneut den Flug zu buchen, aber als er sah, dass der Flug nun teurer war, hat er die Bestellung abgebrochen. Der Konsument hat laut eigenen Angaben zu keinem Zeitpunkt eine Buchungsbestätigung über die Opodoseite erhalten. Daraufhin wandte sich der Konsument an das Unternehmen Eurowings, wobei ihm mitgeteilt wurde, dass offenbar doch ein Buchungsversuch seinerseits angekommen ist. Für Herr Mag. H. war die Situation zu kompliziert und er hat den Flug direkt bei Eurowings storniert. Nach der Stornierung hat sich der Konsument mit Opodo Ltd Deutschland in Verbindung gesetzt um den bereits abgebuchten Betrag in Höhe von ca. € 150,- zurückzuerhalten, jedoch erfolglos, da er seitens des Unternehmen lediglich Hinhaltungen erhalten hat. Er hat dem Unternehmen auch alle gewünschten Unterlagen übermittelt. Da Herr Mag. H. auf keinen grünen Zweig mit dem Unternehmen kommen konnte, wandte er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich. Durch Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte eine Herrn Mag. H. vollkommen zufriedenstellende Lösung erzielt werden. Die Opodo Ltd Deutschland ließ einfach mitteilen, dass dem Konsumenten der Betrag in Höhe von ca. € 150,- Anfang März 2017 erstattet wurde.