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Boarding wegen Überbuchung verweigert

Herr A. hat bei der Fluggesellschaft Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG einen Flug von Wien nach Zakynthos für zwei Personen gebucht. Laut Angaben des Konsumenten wurde ihm und seinem Sohn das Boarding aufgrund von Überbuchung verweigert. Er hat das auch bei der Fluggesellschaft reklamiert, jedoch ohne eine zufriedenstellende Antwort zu erhalten. Da Herr A. überrascht und enttäuscht von dem Verhalt und der Vorgehensweise der Fluggesellschaft war, hat er sich hilfesuchend an den Konsumentenschutz Verband Österreich gewandt und die Rückerstattung seines erlittenen Schadens von ca. € 2.700,- verlangt. Trotz Vermittlung des Konsumentenschutz Verbandes Österreich und seiner Presseabteilung konnte keine Herrn A. zufriedenstellende Lösung gefunden werden, da das Unternehmen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG bis Redaktionsschluss keine Stellung zu dieser Angelegenheit bezogen hat.